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KG - Entscheidung vom 13.10.1998

4 W 5057/98

Normen:
ZPO § 887

Fundstellen:
BauR 1999, 438
DRsp I(138)867-III2c
MDR 1999, 118
NJW 1999, 2288
NJW-RR 1999, 739
NJW-RR 1999, 793

Die Klärung, welche Ansprüche mit der Vollstreckung erfüllt werden sollen, kann nicht dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen werden (BGH, NJW 1991, 634 ). BauR 1999, 438 DRsp I(138)867-III2c MDR 1999, 118 NJW [...]
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