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BayObLG - Entscheidung vom 04.02.1998

3Z BR 245/97

Normen:
KostO § 16

I. 1. Die Firma A GmbH & Co. KG (nachfolgend A KG) ist aus der B GmbH & Co. KG (im folgenden B KG) mit dem Sitz in München hervorgegangen, die seit 17.7.1995 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen war. [...]
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