I. Die Sprungrevision des Angeklagten ist zulässig (§ 335 Abs. 1 , § 341 Abs. 1 , §§ 344 , 345 StPO ) und aufgrund der Sachrüge auch begründet, so daß es auf die erhobene Verfahrensrüge der Verletzung des § 261 StPO [...]
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