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BSG - Entscheidung vom 18.02.1998

B 5 RJ 36/97 R

Normen:
SGB VI § 44 Abs. 2

I Streitig ist, ob der Kläger ab 1. Mai 1995 Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat. Der 1944 in der Türkei geborene Kläger hat keine Berufsausbildung mit formalem Abschluß absolviert. Zwischen 1969 und 1990 [...]
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