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BSG - Entscheidung vom 25.11.1998

B 11 AL 21/98 BH

Normen:
AFG § 105a Abs. 1 S. 1, § 103 Abs. 1

Dem Kläger steht Prozeßkostenhilfe nicht zu, denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat nicht hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 73a Sozialgerichtsgesetz >SGG<; § 114 Zivilprozeßordnung). Erfolg kann die [...]
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