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BGH - Entscheidung vom 14.05.1998

V ZR 306/97

Normen:
SachenRBerG § 121 Abs. 2

Das Bereinigungsrecht nach § 121 Abs. 2 SachenRBerG steht nur einem Nutzer zu, in dessen Person alle drei dort genannten Voraussetzungen zusammentreffen. Er muß mithin auch am 1. Oktober 1994 das Eigentum noch zu [...]
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