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Entscheidung

Untersagung der Verbreitung von nicht genehmigten Filmaufnahmen aus einer Ferienanlage; Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs gegen eine Berichterstattung über gewerbliche Leistungen

BGH (VI ZR 196/97)

Datum: 21.04.1998

Fundstelle: AfP 1998, 399; BB 1998, 1334; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gewerbebetrieb 7; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gewerbebetrieb 8; BGHZ 138, 311; DB 1998, 1661; JZ 1998, 1120; MDR 1998, 841; NJW 1998, 2141; VersR 1998, 1037; ZIP 1998, 1033; ZUM 1998, 566; wrp 1998, 768

Auszug:
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Unterlassung der Ausstrahlung von Filmaufnahmen, die am 28. Juli 1995 im Auftrag der Beklagten von einem Filmteam der Y. TV in einer spanischen Appartement-Hotelanlage [...]