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BGH - Entscheidung vom 12.11.1998

3 ARs 13/98

Normen:
StPO § 338 Nr. 6

Der Senat ist unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung der Auffassung, daß ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO jedenfalls dann nicht anzunehmen ist, wenn der gesetzliche Ausschließungsgrund in dem [...]
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