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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.05.1997

10 CS 96.4260

Normen:
AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 1 Nr. 1, §§ 49, § 50 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
ENA Art. 3 Abs. 3

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Senat ist nach der gebotenen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage mit dem Verwaltungsgericht der Auffassung, daß gegen die für sofort vollziehbar erklärte [...]
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