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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 03.04.1997

24 B 2202/96

Normen:
BSHG § 11 Abs. 1 § 25a Abs. 1
SGB X § 24
VwGO § 80 Abs. 5 § 123

Fundstellen:
FEVS 47, 569
NDV-RD 1997, 109
NWVBl 1997, 433
zfs 1997, 342

I. Der Antragsgegner rechnete laufende Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt, die er in seiner Zuständigkeit als Sozialhilfeträger zugunsten der Antragsteller festgesetzt hatte, diesen gegenüber durch Bescheid vom [...]
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