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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.07.1997

8 B 623/97

Normen:
BSHG § 25a
SGB X § 31
VwGO § 80

Fundstellen:
DVBl 1997, 1448
FEVS 48, 390
NJW 1997, 3391
ZfSH/SGB 2001, 339

Der rechtliche Ausgangspunkt der Entscheidung des VG, daß es sich bei der von der Antragsgegnerin verfügten Aufrechnung um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X handelt, wird auch von der Antragsgegnerin nicht [...]
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