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OLG München - Entscheidung vom 16.05.1997

11 W 1392/97; 11 W 1480/97

Normen:
KV-GKG Nr. 1100, 1202
ZPO § 696 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 1998, 10
AnwBl 1999, 239
JurBüro 1997, 602
MDR 1997, 890
OLGReport-München 1997, 178

Die Klägerin erwirkte u.a. den Mahnbescheid des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.7.1996 gegen den Beklagten zu 1) über die Hauptforderung von 1.853.270,54 DM. Die 0,5 Gebühr (Nr. 1100 KV- GKG ) wurde einbezahlt. Nach [...]
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