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OLG München - Entscheidung vom 09.05.1997

11 W 1452/97

Normen:
BRAGO § 121 § 130
ZPO § 126

Fundstellen:
AGS 1998, 11
AnwBl 1998, 54
MDR 1997, 786
NJW-RR 1997, 1356
OLGReport-München 1997, 167

Mit Kostenfestsetzungsbeschluß vom 18.11.1996 hatte die Rechtspflegerin - antragsgemäß - die von der Klägerin an den Beklagten zu 1) zu erstattenden Kosten des Berufungsverfahrens auf 4.725,35 DM festgesetzt. Mit [...]
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