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Entscheidung

Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung eines Krans bei gleichzeitiger Gestellung von Bedienungspersonal

OLG München (23 U 2895/97)

Datum: 01.08.1997

Fundstelle: BB 1997, 1918; DRsp I(138)832a; MDR 1997, 1007; OLGReport-München 1997, 262; VersR 1999, 112

Auszug:
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Überlassung eines Krans samt Bedienungspersonal geltend. Die [...]