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OLG München - Entscheidung vom 09.12.1997

24 W 293/97

Normen:
GKG §§ 15, 61

Die Beschwerde ist begründet. Der Streitwert für den ersten Rechtszug errechnet sich zunächst aus dem Wert des Klageantrags 1 beider Kläger (15123,65 DM) und dem Klageantrag 2 der Klägerin zu 1 1, der nach den [...]
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