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LG München II - Entscheidung vom 22.12.1997

6 T 7597/97

Normen:
ZPO § 850 f Abs. 1 lit. a

Fundstellen:
DRsp IV(424)161b
JurBüro 1998, 377

Der notwendige Lebensbedarf bestimmt sich nach den Regelsätzen des § 11 BSHG . Dies kann jedoch nicht bedeuten, daß das Vollstreckungsgericht an eine vom Schuldner vorgelegte Bescheinigung über hypothetisch zu zahlende [...]
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