Die nach § 25 Abs. 3 GKG zulässige Beschwerde gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Leipzig vom 2. Januar 1997 ist zulässig und begründet. Gem. § 25 Abs. 2 i. V. m. § 17 Abs. 3 GKG sowie § 3 ZPO und § 12 Abs. 7 Satz 1 [...]
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