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BayObLG - Entscheidung vom 05.02.1997

3Z BR 260/96

Normen:
BGB § 1632 Abs. 4
KostO § 2 Nr. 2, § 94 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
FamRZ 1998, 37

I. 1. Durch Urteil des Amtsgerichts vom 24.9.1991 wurde die elterliche Sorge für das betroffene Kind einem Vormund übertragen. Das Kind war am 13.1.1991 zu den Beteiligten in Familienpflege gekommen. Am 19.1.1994 nahm [...]
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