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BVerwG - Entscheidung vom 14.03.1997

1 B 66.97

Normen:
AuslG § 32 S. 2
VwGO § 137 Abs. 1

Fundstellen:
EzAR 015 Nr 14
InfAuslR 1997, 302
NVwZ-RR 1997, 568
ZAR 1997, 192

Die Beschwerden bleiben ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des [...]
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