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BGH - Entscheidung vom 29.04.1997

VI ZR 110/96

Normen:
BGB § 276

Fundstellen:
BGHR BGB § 276 Abs. 1 Fahrlässigkeit 2
BGHR BGB § 282 Abs. 2 S. 1 Einsichtsfähigkeit 1
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 1
DRsp I(145)495e
FamRZ 1997, 933
MDR 1997, 739
NJW-RR 1997, 1110
VersR 1997, 834

Der am 4. Dezember 1984 geborene Beklagte war Schüler einer Grundschule, nachmittags wurde er in der Kindertagesstätte der Stadt K. betreut, die auch der damals sechs Jahre alte Kläger besuchte. Am 18. August 1992 [...]
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