Entscheidung
Im Falle sukzessiver Mittäterschaft dürfen erschwerende Umstände, die vor dem Anschluß des später hinzukommenden Mittäters bereits verwirklicht worden waren, diesem nur dann zugerechnet werden, wenn er sie kannte und er gleichwohl an der Vollendung der erschwerten Tat mitgewirkt hat.
BGH (2 StR 620/96)Datum: 31.01.1997
Fundstelle: NStZ 1997, 336; StV 1998, 129
Auszug:
1. Die Revision des Angeklagten E. B. ist im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Der Urteilstenor war lediglich zu ergänzen, da bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen!
|
Login für registrierte Nutzer |

![Ebene schließen [x]](/extension/rechtsportal/design/rechtsportal/images/buttons/menu_close_x.png)