Entscheidung
Einlösung eines Schecks
BGH (XI ZR 135/96)Datum: 06.05.1997
Fundstelle: BB 1997, 1379; BGHR AGB Banken (Fassung 1993) Nr. 9 Abs. 1 Scheckeinlösung 1; BGHR AGB Banken (Fassung 1993) Nr. 9 Abs. 1 Vorbehaltsgutschrift 1; BGHR AGB Banken (Fassung 1993) Nr. 9 Abs. 1 Vorbehaltsgutschrift 2; BGHZ 135, 307; DB 1997, 1456; DRsp II(224)255c-e; MDR 1997, 763; NJW 1997, 2112; WM 1997, 1194; ZIP 1997, 1148
Auszug:
Die Parteien streiten vor allem darüber, ob die klagende Bank berechtigt war, eine Scheckgutschrift zu stornieren. Die Beklagte unterhielt bei der Klägerin ein Girokonto mit einer Kreditlinie von 10.000 DM. Zusammen [...]
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