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BGH - Entscheidung vom 26.03.1997

IV ZR 275/96

Normen:
ZPO § 314, § 320, § 543

Fundstellen:
BGHR ZPO § 314 Beweiskraft 3
BGHR ZPO § 314 Feststellungen 2
BGHR ZPO § 320 Abs. 1 Berichtigungserfordernis 1
BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 13
DRsp IV(415)237
EzFamR aktuell 1997, 239
MDR 1997, 680
NJW 1997, 1931

Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von 52.989, 50 DM an Prämienrückständen verurteilt. Der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seinem Urteil vom 24. Juni 1996 die Berufung des Beklagten [...]
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