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BGH - Entscheidung vom 26.03.1997

III ZR 295/96

Normen:
AKB § 10
BGB § 839

Fundstellen:
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung § 10 Abs. 2 Mitvericherte 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 S. 2 Zumutbarkeit 2
BGHR GG Art. 34 Körperschaft 8
DRsp I(147)354d-e
NJW 1997, 2109
NZV 1997, 301
SP 1997, 277
VRS 93, 266
VersR 1997, 967
ZfS 1997, 286

I. Am 21. August 1991 verursachte ein beim Malteser-Hilfsdienst B. eingesetzter Zivildienstleistender schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich auf einer [...]
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