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BGH - Entscheidung vom 28.11.1997

2 StR 257/97

Normen:
GVG § 189
StPO § 337

Fundstellen:
DRsp IV(460)172-3b
NStZ 1998, 204

Auch die vom Angeklagten G. erhobene Rüge der Verletzung des § 189 Abs. 2 GVG hat keinen Erfolg. Allerdings beweist (§ 274 StPO ) das weder mehrdeutige noch erkennbar lückenhafte Protokoll, daß hier bei beiden [...]
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