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BAG - Entscheidung vom 16.09.1997

9 AZN 133/97

Normen:
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 1 Nr. 2
Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Bayern (vom 18. Oktober 1982) § 18 Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 54 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz
BB 1997, 2280
DB 1997, 2388
DRsp VI(646)168a
NZA 1997, 1248

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die Beklagte ist promovierte Diplomchemikerin. Sie war von Januar 1981 bis [...]
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