Entscheidung
»Geschlechtliche Beziehungen eines Ehepartners zu einem gleichgeschlechtlichen Partner unterliegen gesetzlich den gleichen Regeln wie heterosexuelle Beziehungen und stellen für sich genommen keine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB dar.«
OLG Köln (27 WF 17/96)Datum: 13.03.1996
Fundstelle: DRsp I(166)328d; FamRZ 1997, 24; MDR 1996, 1263; OLGReport-Köln 1996, 216
Auszug:
DRsp I(166)328d FamRZ 1997, 24 MDR 1996, 1263 OLGReport-Köln 1996, 216 [...]
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