Entscheidung
Sexuelle Handlungen können nur solche Verhaltensweisen sein, die schon durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (hier: Sitzen auf einer liegenden Frau).
BGH (5 StR 153/96)Datum: 22.05.1996
Fundstelle: StV 1997, 524
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall (Fall 1) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs [...]
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