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»Die Verfüllung des Abgrabungsgeländes mit Straßenaufbruch, Waschbergen, unsortiertem Bauschutt und ungereinigtem Bodenaushub unterliegt dem Regime des Abfallrechts und stellt keine Verwertung von Reststoffen dar.«
»1. Eine generelle Verpflichtung des Rechtsanwaltes, zusätzlich ''Vorfristen' notieren zu lassen, besteht nicht, wenn durch taugliche Organisationsmaßnahmen im übrigen die rechtzeitige Vorlage der Handakten zur Vornahme fristwahrender Maßnahmen gesichert
1. Ein Taxi-Unternehmer hat keinen Anspruch gegen die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, ihm Zugang zu einem von einer Taxi-Gemeinschaft auf einem Bahnhofsvorplatz geschaffenen Gebäude mit Telefon und Funkanlage und deren Mitbenutzung zu verschaffen. 2.
»Ein Bebauungsplan, der zur Beseitigung von Zufahrten von Wohngrundstücken zur freien Strecke einer Landesstraße eine parallel dazu geführte und durch Verkehrsgrün abgegrenzte 180 m lange und ca. 4,5 m bis 3 m breite Erschließungsstraße ohne Wendemöglichk
Beginn der 6- Jahres- Frist; Erschließungsanspruch; Erteilung einer Baugenehmigung; Rücknahme eines Widerspruchs
»1) Dem Eigentümer fehlt die Klagebefugnis für eine Klage, mit der er die gerichtliche Klärung erstrebt, ob ein durch Antrag des Landschaftsverbandes eingeleitetes denkmalrechtliches Unterschutzstellungsverfahren von der Denkmalbehörde zu Recht ohne Unter
Bauplanungsrecht: Regelungsgehalt der Ausnahmevorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO 1990
»1. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind Selbstverwaltungsangelegenheiten mit der Folge, daß auf sie bezogene Weisungen stets Verwaltungsakte darstellen. 2. Der oberen Abfallwirtschaftsbehörde ist die Möglichkeit, gegenüber einer entsorgungspfl
»Zur Ablehnung einer vertraglichen Forderung durch Verwaltungsakt. Zur Verzinsung einer vertraglichen Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag. Zum Rücktritt vom Vorauszahlungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.«
»1. Zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit eines Baustofflagerplatzes in einem Gebiet, das entweder als faktisches allgemeines Wohngebiet oder als ein vorwiegend durch Wohnnutzung geprägter Bereich einzustufen ist. 2. Planungsrechtliche Versagungsgründ
»Zur flächenmäßigen Begrenzung der freiberuflichen Tätigkeit (hier: Arztpraxen) in einem gemischt genutzten Gebäude im allgemeinen Wohngebiet. In einem allgemeinen Wohngebiet ist ein sich aus dem Gebietscharakter ableitender nachbarlicher Abwehranspruch g
»Voraussetzung für die Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste ist, daß in dem für eine Unterschutzstellung vorgesehenen Boden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Bodendenkmäler verborgen sind (im Anschluß an OVG Nordrhein-Westfalen
Kommunalrecht: Verhältnis der Aufsichtsmittel der Beanstandung und der Anordnung bei Kommunalaufsicht, Anpassung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte
Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen an einen Deutschen im Ausland
1. Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs ist ein Dauerverwaltungsakt, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der SachÄ und Rechtslage im Zeitpunkt der (jeweils) letzten Tatsacheninstanz beurteilt. 2. Eine Fahrtenbuchauflage, die dem Halter über § 31 a Abs
»Da ein Vorbescheid nach § 66 Abs. 1 Satz 1 BauO NW ein vorweggenommener Teil des feststellenden Ausspruchs der Baugenehmigung ist, muß die zur Bescheidung gestellte Frage des Bauvorhabens so gefaßt werden, daß sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindu
Die für die Wirksamkeit eines Verkehrszeichens erforderliche Bekanntgabe setzt voraus, daß es von dem, der selbst oder dessen Fahrzeug in den Wirkungsbereich des Verkehrszeichens gelangt, bei Anlegung des von § 1 StVO vorgegebenen Sorgfaltsmaßstabs ohne w
'Durch § 177 BauGB hat der Bundesgsetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG lediglich im Bereich des Bodenrechts, nicht aber dem des Wohnungswesens Gebrauch gemacht, so dass dem L
1. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h dürfen nach §§ 16, Abs. 1, 18 Abs. 1 StVZO zulassungsfrei im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Eine Betriebsuntersagung kann nicht allein a
Gewerberecht: Untersagung des Betriebs von menschenunwürdigen Laserspielen
Bedeutung von Altanschlußfällen für den Beitragssatz einer Kanalanschlußbeitragssatzung
Die Erteilung eines vorläufigen Ä bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens geltenden Ä Anwohnerparkausweises kann in der Regel nicht im Wege der einstweiligen Anordnung erstritten werden.
Die Erteilung eines vorläufigen - bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens geltenden - Anwohnerparkausweises kann in der Regel nicht im Wege der einstweiligen Anordnung erstritten werden.
»1. Das Rechtsschutzinteresse für einen baunachbarlichen Antrag nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO entfällt trotz Fertigstellung des Bauvorhabens dann nicht, wenn die geltendgemachte Beeinträchtigung nicht (nur) in der Durchführung der Baumaßnahme, sondern (auc
»Nach Sinn und Zweck der §§ 20, 23 ZVG ist die Übernahme einer Baulast durch den Grundstückseigentümer auch gegenüber dem späteren Ersteigerer des Grundstückes in der Zwangsversteigerung nicht wirksam, wenn schon vor der Bewilligung der Baulast der Zwangs
Sozialhilferecht: Angemessenheit eines Hausgrundstücks - Wohnflächenberechnung
Baurecht: Fehlende Klagebefugnis eines Mieters gegen Umbenennung einer Straße bzw. Neuvergabe einer Hausnummer
»Zur Frage, ob ein Trödelmarkt als großflächiger Einzelhandelsbetrieb oder als Einkaufszentrum im Verständnis von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauNVO anzusehen ist.«
Ordnungsrechtliches Einschreiten gegen den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage und gegen die Einleitung von Produkitonsabwässern in die städtische Kanalisation
Bauleitplanung: Verfehlung des Planungsziels und Abwägungsmängel bei der Festsetzung eines Ferienhausgebiets
»1. Eine auf Antrag des Nachbarn nach § 58 Abs. 1 BauO NW zu treffende Entscheidung über ein bauaufsichtliches Einschreiten ist ermessenfehlerhaft, wenn die Bauaufsichtsbehörde von unzutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgeht und i
»1. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer bauaufsichtlichen Beseitigungsverfügung ist grundsätzlich zu verneinen, weil der - nur durch ein Eilverfahren bestätigte - sofortige Abbruch von baulichen Anlagen die Hauptsache in unangeme
»1. Die Ermittlung der Wandhöhe hat auch nach § 6 Abs. 4 Satz 3 2. Halbsatz BauO NW 1995 bei gestaffelten Wänden in bezug auf jeden Wandabschnitt gesondert zu erfolgen. 2. Die Regelung des § 6 Abs. 6 Satz 3 BauO NW 1995, wonach eine in sich gegliederte Wa
Erforderlichkeit der Androhung der Entlassung eines Schülers als der Entlassung vorausgehende Maßnahme
Entlassung eines Schülers wegen zahlreicher Verstöße gegen die Schulordnung aufgrund des Beschlusses der Lehrerkonferenz ohne vorherige Androhung
Bei Anordnungen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde nicht auf Eingriffe zur Abwehr konkreter Gefahren im Sinne des Ordnungsrechts beschränkt. Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung öffentlichÄrechtlich geschütz
Bauplanungsrecht: Ersatzbau im Außenbereich, Begriff der Gleichartigkeit
»1. Eine Baugenehmigung ist als nachbarrechtswidrig aufzuheben, wenn Bauschein und genehmigte Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarre
»1. Darf oder muß ein Gebäude planungsrechtlich ohne Grenzabstand gebaut werden, kommt es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO NW 1995 nur noch darauf an, ob das Vorhaben sich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche hält; es braucht nicht mehr demjenigen auf
»Wird eine zunächst bauordnungsrechtlich zulässige Grenzgarage - außer für einen untergeordneten Abstellraum - über die Nutzung als Garage hinaus zu anderen Zwecken genutzt und ist für diese zusätzliche Nutzung das Garagengebäude bautechnische Grundlage,
Gewerberecht: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wegen Unzuverlässigkeit
»1. Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen (legalen) dergestalt unterscheidet, daß die Zulässigkeit des geänderten Vorhabens nach den Bauvorschriften anders beurteilt werden kann; in planungsr
Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum Lebensunterhalt eines Kindes
1. Eine Satzung, nach der Mobilheime, CampingÄ oder Wohnwagen sowie Wohnmobile der Zweitwohnungssteuer unterliegen, bedarf der Genehmigung nach dem KAGÄNW. 2. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich, auch wenn sie nicht nur vorübergehend abgestellt sind, ni
»1. Die für den Bauherrn gegenüber § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b BauO NW 1984 günstigere Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b BauO NW 1995 ist auch dann im Nachbarstreitverfahren zu berücksichtigen, wenn die Baugenehmigung vor Bekanntmachung der BauO NW
»1. Eine Werbeanlage an der Stätte der Leistung liegt nur vor, wenn allein oder vorrangig für das konkrete Unternehmen im Wohngebiet geworben wird (Anschluß an das Urteil des Senats vom 21.4.1982 - 11 A 988/80 -, BRS 39 Nr. 137). 2. Eine damit einhergehen
§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO konkretisiert den Anwendungsbereich der Generalklausel des § 45 Abs. 1 S. 1 StVO in bezug auf deren tatbestandliche Voraussetzungen, daß ein Einschreiten zur Abwehr der festgestellten konkreten Gefahr geeignet und erforderlich
Gewerberecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO