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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 03.01.1995

3 U 1258/94

Normen:
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
GRUR 1995, 279
WRP 1995, 338

Der Kläger ist ein Verein zur Förderung gewerblicher Interessen. Zu seinen Aufgaben gemäß § 2 der Satzung gehört es, die Mitglieder ständig in gewerblichen und behördlichen Angelegenheiten zu betreuen, nach Möglichkeit [...]
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