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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 12.07.1995

9 U 1533/95

Normen:
ZPO § 128 Abs. 1 § 331 Abs. 3 § 700 Abs. 4 § 539

Fundstellen:
MDR 1996, 311
NJW-RR 1996, 58

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung ist zulässig (§§ 511 , 511 a Abs. 1 , 516 , 518, 519 ZPO ). Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Endurteils sowie des diesem [...]
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