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OLG Köln - Entscheidung vom 17.02.1995

19 U 194/94

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)434a
MDR 1995, 484
NJW-RR 1995, 1178
OLGReport-Köln 1995, 141
VersR 1995, 1326

Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Klägerin die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt und dadurch den Unfall der Klägerin [...]
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