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OLG Köln - Entscheidung vom 09.08.1995

19 W 30/95

Normen:
ZPO § 567, § 252

Fundstellen:
FamRZ 1996, 174
NJW-RR 1996, 637
OLGReport-Köln 1996, 136

Die nach § 567 ZPO , § 252 ZPO analog zulässige Beschwerde ist begründet. Der Kläger hat um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung mit der Behauptung gebeten, durch den am 17.4.1994 geschlossenen [...]
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