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OLG Köln - Entscheidung vom 20.01.1995

19 U 16/94

Normen:
BGB §§ 459 ff. 505 510

Fundstellen:
NJW-RR 1995, 1167
OLGReport-Köln 1995, 113
WuM 1995, 266

Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. Ein Schadensersatzanspruch nach § 463 BGB steht ihm auch wegen Mängeln an der Abwasseranlage, um die es in der Berufungsinstanz allein noch geht, nicht zu. Auch [...]
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