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OLG Dresden - Entscheidung vom 11.01.1995

6 W 0842/94

Normen:
ZPO §§ 337 336 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 1996, 246
OLGReport-Dresden 1995, 176

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 336 Abs. 1 ZPO zulässig. Die Vertagung stellt eine Zurückweisung des Antrags auf Erlaß eines Versäumnisurteils dar (vgl. Zöller, ZPO , 19. Aufl., § 337 Rdnr. 1). Die sofortige [...]
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