Entscheidung
»Im Hinblick auf die Neufassung des § 17 Abs. 2 GVG ist § 32 ZPO dahin auszulegen, daß im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung über Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß jedenfalls dann mit zu entscheiden ist, wenn diese aus demselben Lebenssachverhalt hergeleitet werden.«
BayObLG (1Z AR 37/95)Datum: 31.08.1995
Fundstelle: BayObLGZ 1995, 301; JuS 1996, 652; MDR 1995, 1261; NJW-RR 1996, 508
Auszug:
BayObLGZ 1995, 301 JuS 1996, 652 MDR 1995, 1261 NJW-RR 1996, 508 [...]
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