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BVerwG - Entscheidung vom 07.08.1995

4 NB 24.95

Normen:
VwGO § 60 Abs. 1 § 133 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1

Fundstellen:
Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 201

Die Beschwerde des Antragstellers ist unzulässig; sie wurde zwar rechtzeitig eingelegt, jedoch nicht fristgemäß begründet (vgl. § 47 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 133 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 VwGO ). Wiedereinsetzung [...]
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