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BVerwG - Entscheidung vom 31.08.1995

4 B 195.95

Normen:
BauO (Bauordnung) Nordrhein-Westfalen § 6
VwGO § 146 § 152 Abs. 1,

Fundstellen:
NVwZ-RR 1996, 422

Die 'außerordentliche Beschwerde' ist unzulässig. Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 1995 ist unanfechtbar. Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren ergehen nach § 167 Abs. 1 [...]
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