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BVerwG - Entscheidung vom 15.12.1995

6 B 63.95

Normen:
BRRG § 127 Nr. 2
RhPersVG (Personalvertretungsgesetz) Rheinland-Pfalz § 69 Abs. 3 S. 1 § 122
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
Buchholz 251.8 § 122 RhPPersVG Nr. 1
DÖV 1996, 709
NVwZ-RR 1996, 405
PersV 1998, 476
ZBR 1996, 221

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig und daher zu verwerfen. Mit der Beschwerdebegründung wird allein der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 [...]
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