I. Die Klägerin ist geistig und körperlich behindert. Der beklagte Sozialhilfeträger erkannte ihr seit Juli 1990 Pflegegeld nach §§ 68 , 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BSHG zu (monatlich 325 DM, ab 1. Juli 1991 341 DM [...]
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