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BVerwG - Entscheidung vom 11.05.1995

1 B 53.95

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2, § 133 Abs.3, § 67 Abs. 1

1. Der beschließende Senat versteht den mit Rücksicht auf seine finanzielle Lage gestellten Antrag des Klägers auf 'die Benennung eines Vertreters (Anwalt)' in erster Linie dahin, daß er die Gewährung von [...]
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