Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes durch deutsche Gerichte bei Anwendung der Bananenmarktorganisation der Europäischen Gemeinschaft ()Der Anspruch auf Gewährung wirksamen gerichtlichen Schutzes ist nicht ausreichend gewahrt, wenn ein Fachgericht die Ablehnung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz darauf stützt, daß durch dessen Gewährung in unzulässiger Weise die Hauptsache vorweggenommen würde, dabei aber nicht berücksichtigt, daß die Durchsetzung der Rechte des Antragstellers bei Versagung des Eilrechtsschutzes endgültig vereitelt werden würde.
BVerfG (2 BvR 2689/94)Datum: 25.01.1995
Fundstelle: EuGRZ 1995, 170; EuR 1995, 91; EuZW 1995, 126; EWiR 1995, 471; EWS 1995, 131; HFR 1996, 212; JA 1996, 100; JZ 1995, 352; KTS 1995, 431; LRE 31, 166; NJW 1995, 950; NVwZ 1995, 576; WiB 1995, 402; ZIP 1995, 411
Auszug:
A. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes durch deutsche Gerichte bei Anwendung der Bananenmarktorganisation der Europäischen Gemeinschaft und des damit verbundenen Systems [...]
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