Entscheidung
Ahndung der Verweigerung von Angaben zu den Personalien im Rahmen einer Versamnmlung
BVerfG (1 BvR 1564/92)Datum: 07.03.1995
Fundstelle: BVerfGE 92, 191; BayVBl 1995, 495; CR 1996, 372; DVBl 1995, 791; EuGRZ 1995, 258; JuS 1996, 351; NJ 1995, 391; NJW 1995, 3110; NVwZ 1996, 157; RDV 1995, 239; StV 1996, 143; UPR 1995, 318
Auszug:
A. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, daß er wegen Verstoßes gegen § 111 Abs. 1 und 2 OWiG zu einer Geldbuße verurteilt worden ist, weil er während einer öffentlichen Versammlung die Angabe seiner [...]
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