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BSG - Entscheidung vom 22.02.1995

4 RA 43/93

Normen:
SGB VI § 56 Abs. 3 S. 2, § 249 Abs. 1

Fundstellen:
DB 1996, Beil. 14 S. 12
DStR 1996, 557
NZS 1995, 418

I. Streitig ist die Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im Ausland. Die 1936 geborene Klägerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Aus ihrer 1964 mit einem irakischen Staatsangehörigen [...]
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