Entscheidung
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme von Heimtücke ist grundsätzlich der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs.
BGH (1 StR 167/95)Datum: 02.11.1995
Auszug:
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladewaffe mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm zur [...]
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