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BGH - Entscheidung vom 28.09.1995

III ZR 202/94

Normen:
BauGB § 15
BGB § 839
GG Art. 34

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Baugenehmigung 12
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 29
BGHR BauGB § 15 Untätigkeit 1
BRS 57 Nr. 119
BRS 57, 295
BRS 57, Nr. 119
NVwZ-RR 1996, 65
ZfBR 1996, 177

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO ). Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). 1. Aufgrund der Rechtskraft des Berufungsurteils des [...]
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