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BFH - Entscheidung vom 18.05.1995

IV R 126/92

Trotz der unwiderruflichen Bevollmächtigung zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte waren die Ehemänner im Streitfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO , da der [...]
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