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OLG Köln - Entscheidung vom 07.03.1994

2 W 32/94

Normen:
WEG § 44 § 45 Abs. 3
ZPO § 568 Abs. 2 § 793 Abs. 2 § 888 § 890

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 138
OLGZ 1994, 599

I. In der vorliegenden Wohnungseigentumssache hat das Amtsgericht aufgrund des § 44 Abs. 3 Satz 1 WEG eine einstweilige Anordnung erlassen, durch die die Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsgeld verpflichtet [...]
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