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OLG Köln - Entscheidung vom 26.08.1994

19 U 194/93

Normen:
BGB § 769 § 774 Abs. 2 § 426 Abs. 1

Fundstellen:
GmbHR 1995, 51
KTS 1995, 432
OLGReport-Köln 1994, 311

Die zulässige Berufung des Beklagten hat anders als das als Anschlußberufung zu wertende Begehren des Klägers, mit dem er seine Klage quantitativ erweitert hat, keinen Erfolg. Die Parteien streiten darum, ob der Kläger [...]
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