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OLG Köln - Entscheidung vom 22.04.1994

19 U 235/93

Normen:
BGB § 125 § 273 § 313 § 667 § 675

Fundstellen:
DRsp I(125)458b
OLGReport-Köln 1994, 301
VersR 1996, 1380

Die Klägerin und ihr Sohn, der Zeuge H M, der am 15.2.1989 die eidesstattliche Offenbarungsversicherung leistete, waren zu je 1/2 Eigentümer des im Tenor näher bezeichneten Hausgrundstückes, das sich seit dem Jahre [...]
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